Geschäftsbedingungen - ChromaTec GmbH
1. Geltung dieser Geschäftsbedingungen
Unsere Leistungen, Lieferungen und Angaben erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten damit auch für künftige Geschäftsbeziehungen, auch wenn dieses nicht ausdrücklich vereinbart wird. Spätestens mit der Entgegennahme unserer Waren oder Leistungen gelten diese Geschäftsbedingungen als angenommen. Gegenbestätigung des Kunden unter Verweis auf seine Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen wird bereits hiermit widersprochen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie ausdrücklich bestätigt werden.
2. Preise
Sämtliche Preise sind Nettopreise in Euro ohne Mehrwertsteuer, welche der Kunde in gesetzlicher Höhe zu tragen hat.
3. Zahlung
Unsere Rechnungen für Lieferungen bzw. Waren sind, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, innerhalb von 14 Tagen rein netto frei unserer Zahlstelle zu leisten.
Wir sind berechtigt, trotz, anderslautender Bestimmungen des Kunden, Zahlungen zunächst auf alte Schulden anzurechnen. Sind hierbei Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlungen zunächst auf Kosten, dann auf Zinsen und zuletzt, auf die Hauptforderung anzurechnen. Gerät der Kunde in Verzug, so sind wir berechtigt von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zins für offene Kontokurrentkredite, mindestens jedoch in Höhe von 4% über den momentanen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Die Zinsen sind sofort fällig.
Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, insbesondere Zahlungen einstellt oder Schecks nicht einlöst, oder werden uns Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, so sind wir berechtigt, die gesamte Hauptschuld fällig zu stellen, oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Wir sind in diesem Falle auch berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.
Die Zurückhaltung oder Aufrechnung von Zahlungen wegen irgendwelchen Gegenansprüche seitens des Kunden ist nur zulässig, wenn diese rechtskräftig, festgestellt oder unstrittig sind.
Bei außergewöhnlichen Vorleistungen kann angemessene Vorauszahlung verlangt werden.
Bei verbindlichen Bestellungen die im Kundenauftrag hergestellt wurden und von diesem nicht abgenommen werden, stellen wir 33% der Auftragssumme als Aufwandsentschädigung in Rechnung.
4. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur Bezahlung des Kaufpreises und bis zum Ausgleich sämtlicher bisher entstandenen Forderungen aus allen früheren Geschäften zwischen den Vertragspartnern Eigentum des Verkäufers, bis das Konto der beiderseitigen Verbindlichkeiten ausgeglichen ist.
Wir liefern auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Auf Wunsch des Bestellers versichern wir die Ware zu seinen Kosten gegen Bruch, Transport und Feuerschaden. Die Transportversicherung erlischt in jedem Fall mit dem Eintreffen im Werk des Kunden oder bei der von ihm benannten Anlieferungsstelle.
5. Datenschutz
Wir weisen unsere Kunden darauf hin, daß wir Kundendaten im Rahmen der Auftragsabwicklung sowie zur Verbesserung unserer Geschäftsbeziehungen elektronisch speichern und verarbeiten.
6. Erfüllungsort und Gerichtstand
Erfüllungsort ist Greifswald.
Bei Verträgen mit Vollkaufleuten des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichem Sondervermögen wird Greifswald als Gerichtsstand vereinbart.
7. Sonstige Bestimmungen
Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist vielmehr durch eine wirksame oder durchführbare zu ersetzen, die den mit der ersteren verfolgten wirtschaftlichen Zweck soweit wie möglich verwirklicht.