
Geschäftsbedingungen der ChromaTec GmbH Greifswald

1. Geltung dieser Geschäftsbedingungen
Unsere Leistungen, Lieferungen und Angaben erfolgen ausschließlich
aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten damit
auch für künftige Geschäftsbeziehungen, auch
wenn dieses nicht ausdrücklich vereinbart wird. Spätestens
mit der Entgegennahme unserer Waren oder Leistungen gelten diese
Geschäftsbedingungen als angenommen. Gegenbestätigung
des Kunden unter Verweis auf seine Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen
wird bereits hiermit widersprochen. Abweichungen von diesen
Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie ausdrücklich
bestätigt werden.
2. Preise

Sämtliche Preise sind Nettopreise in Euro ohne Mehrwertsteuer,
welche der Kunde in gesetzlicher Höhe zu tragen hat.

3. Zahlung

Unsere Rechnungen für Lieferungen bzw. Waren sind, sofern
nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, innerhalb von
14 Tagen rein netto frei unserer Zahlstelle zu leisten.
Wir sind berechtigt, trotz, anderslautender Bestimmungen des
Kunden, Zahlungen zunächst auf alte Schulden anzurechnen.
Sind hierbei Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt,
die Zahlungen zunächst auf Kosten, dann auf Zinsen und
zuletzt, auf die Hauptforderung anzurechnen. Gerät der
Kunde in Verzug, so sind wir berechtigt von dem betreffenden
Zeitpunkt an Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken
berechneten Zins für offene Kontokurrentkredite, mindestens
jedoch in Höhe von 4% über den momentanen Diskontsatz
der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Die Zinsen sind sofort
fällig.
Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, insbesondere
Zahlungen einstellt oder Schecks nicht einlöst, oder werden
uns Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des
Kunden in Frage stellen, so sind wir berechtigt, die gesamte
Hauptschuld fällig zu stellen, oder vom Vertrag ganz oder
teilweise zurückzutreten. Wir sind in diesem Falle auch
berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.
Die Zurückhaltung oder Aufrechnung von Zahlungen wegen
irgendwelchen Gegenansprüche seitens des Kunden ist nur
zulässig, wenn diese rechtskräftig, festgestellt oder
unstrittig sind.

4. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur Bezahlung des Kaufpreises
und bis zum Ausgleich sämtlicher bisher entstandenen Forderungen
aus allen früheren Geschäften zwischen den Vertragspartnern
Eigentum des Verkäufers, bis das Konto der beiderseitigen
Verbindlichkeiten ausgeglichen ist.

Wir liefern auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Auf Wunsch
des Bestellers versichern wir die Ware zu seinen Kosten gegen
Bruch, Transport und Feuerschaden. Die Transportversicherung
erlischt in jedem Fall mit dem Eintreffen im Werk des Kunden
oder bei der von ihm benannten Anlieferungsstelle.

6. Datenschutz

Wir weisen unsere Kunden darauf hin, daß wir Kundendaten
im Rahmen der Auftragsabwicklung sowie zur Verbesserung unserer
Geschäftsbeziehungen elektronisch speichern und verarbeiten.

7. Erfüllungsort und Gerichtstand

Erfüllungsort ist Greifswald.
Bei Verträgen mit Vollkaufleuten des öffentlichen
Rechts oder öffentlich-rechtlichem Sondervermögen
wird Greifswald als Gerichtsstand vereinbart.

8. Sonstige Bestimmungen

Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam
oder undurchführbar sein oder werden, so wird davon die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist vielmehr
durch eine wirksame oder durchführbare zu ersetzen, die
den mit der ersteren verfolgten wirtschaftlichen Zweck soweit
wie möglich verwirklicht.
